Parkplätze auf Gemeinschaftsgrundstück, Recht zum Abschleppen, Eigentümer-Mehrheit
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 10 Jahren haben wir, 5 Grundstückseigentümer (zusätzliches Grundstück zu unseren Hausgrundstücken, Gemeinschaftseigentum zu jeweils 20% im Grundbuch eingetragen) an einem Teil, der zur Straße wie abgebildet angrenzt, 5 Parkplätze für jeweils 4.000 DM eingerichtet. Nach Erstellung der Parkplätze, haben wir Mündlich die Zuordnung der Parkplätze der jeweiligen Eigentümer geregelt. Weil die Fremdparker, unsere Parkplätze als öffentliche Parkplätze unberechtigterweise missbrauchen, habe ich mich wie auch mein Nachbar für die unterschiedliche Beschilderung entschlossen.