Sofortige Räumung nach Zwangsversteigerung?
vom 29.6.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Diese woche haben wir per Boten ein Brief erhalten, Sonderkündigungsrecht gemäss §57a ZVG. Diese Kündigung erfolgt rein vorsorglich, ohne dass damit ein Mietverhältnis mit Ihnen anerkannt würde.Vorsorglich teile ich noch mit, dass auch der firma XXXXX GmbH gegenüber vom sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht Worden ist. Damit jedenfalls auch die Untermieter (( WIR)) gemäss §546 II BGB Räumung verpflichtet.Ich fordere Sie auf, die Räumlichkeiten zu räumen und unverzüglich herauszugeben.