Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich entnehme Ihrer Darstellung, dass Sie die Wohnung bereits gekündigt haben und nun in Ihrer neuen Wohnung leben.
Gehen wir von einer ordentlichen Kündigung aus (deshalb eine dreimonatige Kündigungsfrist), so müssen Sie grds. die Restmiete bis zum Ende der Laufzeit bezahlen, also bis Ende Januar 2015.
In Ihrem Fall bin ich allerdings der Ansicht, dass Sie auch fristlos kündigen können. Das Anschreien des Mitbewohners sowie der sexuelle Übergriff sind schwerwiegende Verstöße, aufgrund derer Sie nicht gezwungen werden können, an dem Mietvertrag festzuhalten. Ihre Angst vor dem Mitbewohner ist für mich nachvollziehbar.
Ich empfehle, das Mietverhältnis nun auch außerordentlich ab sofort zu kündigen, und die Kündigung heute noch abzugeben (am besten mit einem Zeugen, den Sie mitbringen). Damit müssen Sie wenigstens ab sofort keine Miete oder Nebenkosten mehr bezahlen.
Die Mieten für November und den halben Dezember müssen Sie vor allem dann nicht bezahlen, wenn bereits ein neuer Mieter eingezogen ist (zB seine Freundin), oder wenn Sie – so wie Sie es beschrieben haben – gezwungen wurden, die Wohnung zu verlassen. Im Ergebnis brauchen Sie an den früheren Mitbewohner also nichts mehr zu bezahlen, wenn Sie heute noch kündigen.
Die Kündigung sollte wie folge formuliert werden:
„[Ihr Name]
Hiermit kündige ich das Mietverhältnis betreffend die Wohnung
[genaue Anschrift der Wohnung, sehr genaue Bezeichnung der Wohnung (diese Beschreiung finden Sie im Mietvertrag)]
außerordentlich fristlos zum 14.12.2014.
Eine Fortsetzung des bereits gekündigten Mietverhältnisses ist mir nicht zumutbar, da Sie mich fortgesetzt bedroht und genötigt haben.
Mit freundlichem Gruß
[eigenhändige Unterschrift]"
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen