Als ich mir auf dem Nach-Hause-Weg die aktuelle Rechnung genauer ansah, bemerkte ich, dass es sich erneut um eine Kostenvorschussnote in ähnlicher Höhe wie die vorherige handelte, nur dass hier die Verfahrens- (1,3) und Terminsgebühr (1,5) anhand des Gegenstandswertes von 30 T € berechnet wurde, was soweit ich weiß sachlich richtig wäre. ... Die Klage ist von mir noch nicht freigegeben und daher auch noch nicht beim Gericht anhängig. - Kann ich bei Mandatentzug eine niedrigere Schlussrechnung und meine bereits gezahlten 300,- € (zurück)verlangen oder muss ich damit rechnen, noch eine weitere Gebührenrechnung zu bekommen?