Wasserschaden an der Zimmerdecke
Die meisten Eigentümer gehen wie selbstverständlich davon aus, dass ein in ihrer Wohnung durch ein undichtes Dach hervorgerufener Feuchtigkeitsschaden automatisch zulasten der "gemeinschaftlichen Kasse" instand gesetzt werden muss. Sofern es sich hierbei nicht um einen Sturmschaden handelt, der dann über die bestehende Gebäudeversicherung abgewickelt werden kann, hat nach meiner Ansicht der einzelne Sondereigentümer den in seiner Wohnung entstandenen Schaden auf eigene Kosten zu beseitigen. Es stellt sich nunmehr die Fragen, ob die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten - das heißt die Beseitigung der Schäden - in den Wohnungen durch eindringendes Schmelzwasser, wie z.B.