Eine weitere Bestimmung verlangt, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages schriftlich festzuhalten. 2011 wechselten zweimal die Untermieter, ohne dass der Mieter mich auch nur benachrichtigt hätte. ... Leider Ja, sagt mein Anwalt; zulässig sei es daher auch, die Bestimmung im Vertrag, Änderungen schriftlich festzuhalten, mündlich aufzuheben. - Dagegen sträubt sich mein Rechtsempfinden. 2.