Ist das Auskunftsverlangen der Landesrundfunkanstalt rechtens?
vom 13.6.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die LRA führt als Beispiele für diese tatsächlichen Anhaltspunkte folgendes an: - die Wohnungen sind mit Antennensteckdosen einer Gemeinschaftsanlage ausgestattet - das Haus befindet sich in einem Verkabelungsgebiet - oder es befindet sich eine Antenne oder Satellitenschüssel auf dem Dach des Wohnhauses.