Ich besitze zwei Wohneinheiten, die ich zusammengelegt hatte. Ich nenne die der Einfachheit 1 (verbleibendes Eigentum) und 2 (zum Verkauf anstehend) halber Nun möchte ich eben die Wohneinheit 2 veräußern, durch die jedoch die Versorgungsstränge für (Strom, Gas, Wasser und Heizung) laufen, für die Wohnung 1 und andere zwei Eigentümer im selben Gebäude. Was muss berücksichtigt werden, damit der Käufer der Wohnung 2 die bestehenden Versorgungsleitungen weder kappen, verlegen oder unterbrechen kann, sondern komplett so anerkennen muss, wie diese beim Kauf vorhanden sind, dass keinerlei Änderung in irgendeiner Form nachträglich erfolgen kann und diese bei einem evtl.