Sehr geehrte Damen und Herren, Beim Kauf eines Hauses hatte die Maklerin uns im Beisein unserer Architektin, falsche Informationen bezüglich der Baugenehmigung und des zum Nachbarhauses befindlichen Grundstücks gegeben. Es war für den hinteren Anbau und den Wintergarten keine Baugenehmigung für den Umbau, der vor 20 Jahren erfolgte, vorhanden, und das angeblich zu dem Grundstück gehörende Seitenstück gehört doch dem Nachbarn, was Probleme aufwirft bezüglich der Außendämmung dieser Wand, wofür man jetzt eine Genehmigung des Nachbarn braucht. ... Kann ich die Maklerprovision so lange zurückhalten bis die Mängel beseitigt sind, sprich eine nachträgliche Baugenehmigung eingeholt wurde und der Nachbar seine Genehmigung zur Überbauung seines Grundstücks, zwecks Wärmedämmung der Seitenwand gibt.