PKW Rückabwicklung
Der Mangel wurde durch mich regelmäßig per Mail dem Verkäufer angezeigt und die Fehlerbeseitigung eingefordert, welche mir jeweils ebenso per Mail zugesagt wurde und anschließend nach unterschiedlich langem Vorlauf erfolgte. ... Wird diese in Anspruch genommen, verzichtet der Käufer für den betreffenden Mangel auf seine gesetzlichen Rechte nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln">§437 BGB</a> gegenüber dem Verkäufer. ...... Nun behauptet der Verkäufer, alle Nachbesserungen seien im Rahmen der nun bereits abgelaufenen Herstellergarantie (und nicht seiner Gewährleistung) durchgeführt worden, sodass ich keine Ansprüche mehr stellen könnte.