Vorwurf Diebstahl nach § 242, Wert 49 E (Fleisch), nicht vorbestraft, „Ersttäter"
vom 27.10.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Vorab: Bis dato habe ich keine Aussage in der Sache gemacht und den Anhörungsbogen angefordert. Ich hatte Lebensmittel in einem Supermarkt gekauft, in eine eigene Tasche gesteckt, offensichtlich das Fleisch vergessen, auszupacken und bongen zu lassen. Auf der Videoüberwachung schien dies ersichtlich gewesen zu sein, anscheinend im Aussenbereich Kameras, die dann mein Kennzeichen erfasst haben, dann Anruf beim Arbeitgeber hinsichtlich in Erfahrung bringend meines Namens.