Urteil wegen Verkauf von Räuchermischungen
vom 20.7.2012
55 €
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Mein Mann wurde wegen Verkauf von Räuchermischungen nach dem Arzneimittelgesetz zu 90 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Er hatte diese Mischungen auf Kundenwunsch vertrieben und hat allen Versicherungen und Gutachten der Händler vertraut, auch weil er selbst mit so etwas keine Erfahrung hatte. Aber sofort als die Polizei einschritt und er merkte das diese Mischungen wohl doch nicht so harmlos sind, hat er den Verkauf eingestellt.