(hab schon versucht mich so kurz wie möglich zu fassen - aber die geschichte dauert halt nun auch schon so lang) vorgeschichte: fahrerin x hatte ende august 2007 einen unfall. sie war bewußtlos geworden, auf die andere straßenseite gelangt und ist auf ein parkendes auto aufgefahren. notärztin am unfallort fragte nach medikamenteneinnahme und nach krankheiten. wahrheitsgemäß antwortete fahrerin der ärztin, dass sie ein antiepileptikum einnähme, jedoch bereits seit 10 jahren anfallsfrei sei. im krankenhaus wurde bei den untersuchungen eine anämie festgestellt. diese war so hochgradig, dass fahrerin x wegen verdachts auf innerer blutungen auf die intensivstation gebracht wurde (innere blutungen bestätigten sich nicht). ein eeg, mit dem das vorliegen eines epileptischen anfalls hätte geklärt werden können, wurde nicht durchgeführt. auch waren keinerlei äußerliche symptome (zungenbiß, muskelschmerz, einnässen) eines anfalls vorhanden. der polizei gegenüber wurden außer den personalien keine weiteren angaben gemacht. fahrerin x sollte nochmals eine aussage bei polizei im heimatort machen, führerschein wurde von der polizei an die fahrerin zurückgegeben. fahrerin x war durch bewußtlosigkeit beunruhigt und ging zur hausärztin, die sachverhalt abklären sollte => es bestand immer noch eine hochgradige anämie (=blutarmut, führt ebenfalls zur bewußtlosigkeit), im nun durchgeführten eeg waren keine auffälligkeiten vorhanden. ende september: anruf der heimischen polizeistation wegen verhör. hauptgegenstand des verhörs jedoch nicht der unfall, sondern die epilepsie der fahrerin. polizist rät zum aufsuchen eines anwaltes und zur aussageverweigerung da führerschein in gefahr. fahrerin folgt empfehlung november: einstellung des bußgeldverfahrens dezember: brief der führerscheinstelle, man solle ein ärztliches befundgutachten vorlegen, anwalt fordert fristverlängerung und akteneinsicht. frist wird verlängert auf mitte februar. in akte steht: polizist y ist in kenntnis gelangt, dass fahrerin x ein antiepileptikum (mit angabe des produktnamens!) ... 3. die ursache ist ja ein medizinisches problem. weder alkohol noch drogen waren im spiel, kann die führerscheinstelle anordnen, dass untersucht wird, ob eine mpu etc. erforderlich ist? ... die fahrerin hätte gerne ihre fragen auch an ihren anwalt gerichtet, aber leider ist dieser ständig irgendwo in mittagspausen/besprechungen etc. und versprochene rückrufe an die fahrerin führt er leider auch nicht durch. da nun wochenende ist und für die fahrerin der führerschein auch beruflich wichtig ist, wäre eine schnelle antwort daher wirklich spitze. danke und grüßle das urmel