Eigentümer will Grundschulden löschen lassen, besitzt aber weder Briefe noch Löschungsbewilligungen. Gläubigerin aus Grundbuch besitzt Briefe auch nicht, weitere Angaben unmöglich da alle Aufzeichnungen vernichtet, verweigert Ausstellung von Löschungsbewilligungen mit Einrede der Verjährung, gibt Eigentümer eidesstattliche Versicherung über unklaren Verbleib der Briefe, erklärt Verzicht auf Grundschulden nach § 1168 BGB und bewilligt Eintragung. Welche weiteren Schritte/Verfahren muss der Eigentümer in welcher Reihenfolge beantragen um im Ergebnis die Löschung der Grundschulden zu erwirken?