Wände und Decken mit weißer Farbe streichen? Ja oder Nein?
vom 26.9.2014
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Jetzt war die Vermieterin mit potenziellen neuen Mietern in Unserer Wohnung und teilte uns mit, das wir den Kellerraum und die Wohnung weiß zu streichen haben. ... Als wir die Wohnung vor 10 Jahren gemietet haben, war der Keller und die Wohnung nicht frisch gestrichen. ... Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht bis zum Tage des Auszugs nach, so hat er die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter zu erstatten, wenn der Mieter trozt Mahnung mit Fristsetzung die Arbeiten nicht nachholt.