Die Wohnung wurde bereits an Decke und Wänden gestrichen, jedoch noch nicht an Türen, Fenstern und Heizkörpern, die laut Mietrecht nur alle 7 Jahre fällig wären, der Vermieter bemängelt dies. - Frage: Müssen diese noch gestrichen werden oder ist der Vertrag nach der neuen Rechtslage ungültig? ... " Ergänzungsvereinbarung: "Die Wohnung wurde vor Bezug durch Fachhandwerker umfassend renoviert auf Kosten des Vermieters in den Gewerken Elektro, Sanitär, Fliesen, Oberböden, Fenstern, Türen und Maler sowie bei den Beschlägen an nicht erneuerten Fenstern und Türen. ... Mit Rücksicht auf diese vom Mieter zu erfüllende Verpflichtung verzichtet der Vermieter auf die turnusmäßige, im Mietvertrag festgesetzte Fälligkeit der SR während des Mietverältnisses.