Räumungsklage gegen zahlungsunfähigen Mieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug 3 Monatsmieten frislos (Mietbeginn 01.08.2009) gekündigt, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2009.Widerspruch erfolgt auch über Anwalt. 2 Monatsmieten wurden bezahlt. Für die noch ausstehende Miete wurde Ratenzahlung angeboten, und versichert das die künftigen Mieten pünktlich bezahlt werden allerdings nicht zum "1." sondern erst immer zum "15." Kaution über 1000.- Euro noch nicht bezahlt als Kündigungsgrund mit angegeben.