Wohnungsübergabe mit Kaution und Protokoll - schriftlicher Mietvertrag folgte nicht
vom 7.1.2011
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Wir haben Ende November 2010 von der Verwalterin das Haus samt Grundstück übernommen. Es wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und die Kaution zum größten Teil gezahlt. Im Zuge der Übergabe wurde uns ein schriftlicher Mietvertrag zugesagt mit Mietzahlung ab 01.02.2011.