Unser Vermieter hat uns die Kündigung mittlerweile bestätigt, beharrt aber auf der 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag und dem Ende des Mietverhältnisses zum 31.08.2012. ... Unsere Zweifel an einer gerichtlichen Aussicht auf Erfolg richten sich nun allerdings eher auf die zweite Voraussetzung des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 554 BGB: (weggefallen)">§ 554 Absatz 3 Satz 4 BGB</a>, der ausschließlich kumulierend mit einer Mieterhöhung eine Sonderkündigung ausschließt. ... Bzw., sind wir mit unserer außerordentlichen Kündigung im Recht?