Haftet die Hausverwaltung für Kautionsrückzahlungen?
vom 3.2.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag,ich habe meine alte Wohnung zum 30.4.10 gekündigt.Ich hatte beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1050 Euro direkt beim Eigentümer hinterlegen müssen, die Mieten gingen ebenfalls direkt auf sein Konto, da die Hausverwaltung keine Kontovollmacht für das Objekt besitzt und das Objekt nur vermietet.Nach 6 Monaten forderte ich die Hausverwaltung auf eine Rückzahlung zu veranlassen,eine letzte Betriebskostenabrechnung ist inzwischen auch erfolgt.Es bestehen keine weiteren Forderungen mehr von seiten des Eigentümers.Die Hausverwaltung weigert sich, mir die Kontaktdaten des Eigentümers zu geben und fordert ihrerseits den Eigentümer zur Abrechnung auf, es erfolgt aber keine Reaktion des Eigentümers. Meine Frage: Haftet die Hausverwaltung in diesen Fall und was kann ich tun?