Wer muss im Räumungstitel genannt sein?
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/750.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 750 ZPO: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung">§ 750 ZPO</a> alle (natürlichen oder juristischen) Personen, gegen die die Räumung betrieben wird, namentlich benennen muß.