WEG-Verwaltung
vom 3.5.2013
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Im März 2010 verkaufte ich meine Wohnung und ersuchte die Gemeinschaft einen anderen Verwalter zu bestellen oder wieder einen Miteigentümer damit zu betrauen. ... Meine Antwort dazu war: "Es bleibt mir nichts anderes übrig als die Verwaltung fortzusetzen, da sonst Schaden an der WEG entstehen kann(unbezahlte Rechnungen, Behörden Anfragen, etc.) wofür ich dann haftbar wäre. ... Meine Fragen: - muss ich das Honorar (Streitwert 1.400 Euro) zurückzahlen, was ich nicht einsehen würde, da ich schließlich die Verwalterarbeit geleistet habe. - darf ich auf Kosten der WEG die Finanzen etc.einem Notar treuhänderisch übergeben?