Kündigungsfrist bei fast 20jährigem Mietverhältnis
vom 28.6.2015
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Im Paragraph 2, Abschnitt 2 diese Vertrages steht zu den Kündigungsfristen: " Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, ... 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind. " Ist diese Klausel mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr so für mich gültig?