Anstattdessen wird in meinem Mietvertrag auf folgende Zusatzvereinbarung hingewiesen: "Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vo Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermiter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei dem Mieter der Nachweis offen bleibt, dass die Arbeiten fachmännisch preisgünstiger erledigt werden können: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für Küche, Bad/WC während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 33%, länger als 2 Jahre zurück: 66%. ...für die sonstigen Räume länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20%; mehr als 2 Jahre, 40%; mehr als 3 Jahre, 60%; mehr als 4 Jahre, 80% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages an den Vermieter. In jedem Fall bleibt es dem Mieter vorbehalten, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch nachzukommen, dass er vor dem Ende des Mietvertrages Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst ausführt oder ausführen lässt. ... " Vor meinem Auszug hat die Hausverwaltung mich nur darauf hingewiesen, dass Zimmer gestrichen werden müssen.