Verlängerungsklausel
vom 21.6.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo, in meinem Mietvertrag ist eine Verlängerungsklausel: „Der Mietvertrag läuft vom 1.01.2003 bis zum 31.12.2007. ... Laut promietrecht.de wäre eine solche Klausel seit dem 1.9.2001 unwirksam und damit ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit und ich kann ordentlich kündigen.