§556 Abs.3 S.5 BGB, Einwendungsausschlussfrist, konkludentes Handeln d. Geldannahme
vom 28.10.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Der Mieter legte im Juni 2006 über einen Mieterverein Einspruch gegen die 2005er Abrechnung ein und stellte einige Positionen in Frage. Im Juli 2006 beantwortete ich die Fragen und korrigierte zwei Abrechnungspositionen. ... Ungezieferbekämpfung) vertiefende Fragen gestellt und die NK-Abrechnung 2005 selbst als weiterhin streitanhängig eingeschätzt.