Probleme nach Auszug - Mieter soll Reperaturen zahlen
vom 16.4.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mieter M zieht aus und der Markler notiert jede kleinigkeit als Mangel / Schaden, die auch schon beim Einzug vorhanden waren und einfach mit "unrenoviert" abgehakt wurden. Vermieter V lässt die angeblichen Schäden / Mängel ohne eine Nachbesserungsmöglichkeit von Handwerkern reparieren und verrechnet die Kosten mit den Kaution. ... Die Schäden wurden nicht vom Mieter M verursacht und dieser soll nun für diese geradestehen.