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1.170 Ergebnisse für schaden sache

Probleme nach Auszug - Mieter soll Reperaturen zahlen
vom 16.4.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mieter M zieht aus und der Markler notiert jede kleinigkeit als Mangel / Schaden, die auch schon beim Einzug vorhanden waren und einfach mit "unrenoviert" abgehakt wurden. Vermieter V lässt die angeblichen Schäden / Mängel ohne eine Nachbesserungsmöglichkeit von Handwerkern reparieren und verrechnet die Kosten mit den Kaution. ... Die Schäden wurden nicht vom Mieter M verursacht und dieser soll nun für diese geradestehen.
Wasserschaden durch Rohrbruch - Welche Kosten setzt man bei der Hausratsversicherung für durch Wasse
vom 21.12.2005 30 € Historischer Preis
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In der kaputten Wohnung versuchten sie weiter Schaden zu begrenzen und haben hierzu Kleiderständer und Bücherkisten gekauft und jeden Tag in der Wohnung herumgeräumt. ... 3)Wer zahlt die Kleiderständer und Bücherkisten, die sie gekauft haben, um ihre Sachen in den beiden Räumen zu lagern? ... 5)Wer kommt für die Verschmutzungen und Schäden an Teppichböden, Vorhängen und Gardinen in den beiden nicht betroffenen Räumen auf?
Mietminderung? kann nicht alle Zimmer nutzen
vom 1.2.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnfläche beträgt 180 Quadratmeter, nun kann ich aber von den 180 Quadratmetern nur 128 nutzen da die Vermieterin das Untergeschoß noch nicht geräumt hat,sie versprach uns daß sie Ihre Sachen noch im Januar aus den Räumen entfernen wird, auf unsere Nachfrage was denn nun ist teilte sie uns mit das Ihr PKW Anhänger defekt sei, heute fragte ich wieder nach, nun hat Sie eine Sehnenscheidenentzündung, kann also keine Kisten heben.
Mietrecht Versicherungsfall
vom 24.5.2017 60 € Historischer Preis
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Das Problem ist, dass ich nach wie vor keine Aussage (schriftlich) von der Elektrikerfirma erhielt, ob so der Schaden einwandtfrei behoben wurde. ... Meine Haftpflichtversicherung riet mir davon ab, da es eindeutig Sache der Verwaltung (da Geschädigter) ist, den Schaden zu beseitigen. ... Gibt es eine Gesetzgebung, die die Zuständigkeit eindeutig klärt und gibt es eine Möglichkeit für mich, ein Schreiben von der Hausverwaltung zu erhalten, dass die Sache behoben ist?
Absperrventile im Mietkeller
vom 19.6.2017 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kürzlich gab es dort einen Wasserschaden, bei dem unsere eingelagerten Sachen beschädigt worden sind. Um den Schaden an den Rohren an der Decke unseres Kellers beheben zu können, wurde unser Vorhängeschloss zerstört, der Schaden an den Rohren notdürftig behoben, und ein neues Vorhängeschloss angebracht.
versicherung WEG
vom 13.12.2004 20 € Historischer Preis
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Zugestimmt haben die Ehefrau und eine weitere Wohnungseigentümerin = über 50% Die übrigen Eigentümer sind mit den hohen Kosten der neuen Versicherung nicht einverstanden und wünschen ein Gespräch mit der Hausverwaltung, die Mehrheit der Eigentümer s.o. wünscht das aber nicht, unsere Fragen: woher die Wertsteigerung, zahlen wir eine gewerbliche Nutzung mit, ist über die Brandversicherung ein Schaden abgewickelt worden etc. werden von der Hausverwaltung geschickt aber nicht wirklich erklärend schriftlich beantwortet. Eine direkte Anfrage bei der VKB war aufgrund eines Sperrvermerks auf dem Versicherungsvertrag nicht erfolgreich,da unser Ansprechpartner in dieser Sache der Versicherungsvertreter = unsere Hausverwaltung sei. ... Können wir Einsicht in die Provisionsabsprachen und Anträge zu den Versicherungsverträgen bei der Versicherungskammer Bayern verlangen plus eine verbindliche Erklärung ob Schäden über die Vorläufer- Brandversicherung abgewickelt wurden?
Wer muss für den Wasserschaden aufkommen?
vom 8.10.2008 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun war gestern ein Handwerker der Hausverwaltung da und behauptet , es läge kein aktueller Schaden vor. ... Meine Frage : Müsste ich als Mieter den Schaden anstandslos beseitigen oder ist die HV verpflichtet den Schaden zu beseitigen ? Hat die Hv mit dem Eintrag in das Übernahmeprotokoll nicht bereits einem Schaden zugegen und sich hiermit zu einer Beseitigung verpflichtet ?
Kostenübernahme nach Wasserschaden - wer trägt was?
vom 10.11.2021 für 25 €
Die Mieterin hat mir den Schaden erst gemeldet, nachdem sie bereits einen neuen Wasserhahn und Unterschrank gekauft hatte. Bilder des Schadens an Armatur und Unterschrank gibt es nicht. ... Ich habe den Handwerker gezahlt und die Armatur, halte den Unterschrank aber für eine Sache der Hausratversicherung der Mieterin.
Schadensersatz wegen Schimmel
vom 29.2.2008 30 € Historischer Preis
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In der steht: Schäden, die durch ihren Besitz ausgehen, sind unsere Sorge. ... Wie verhält sich die ganze Sache, wenn der Schimmel auf Wohnverhalten des Mieters und auch auf etwaige Baumängel zurückzuführen ist? ... Sind Ihnen Urteile in dieser Sache bekannt?
Schönheitsreparaturklausel bei Auszug
vom 30.1.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kleine Instandhaltungen umfassen nur das Beheben von Schäden bis zum Betrag von EUR 50.-, im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. ... Soll ich hier dazu Schreiben „Schäden vom Vormieter"? Ich möchte keine Schäden übernehmen, für welche ich nicht verantwortlich bin, bzw. welche ich nicht verursacht habe.
Wasserschaden: wer muss was machen?
vom 20.8.2017 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Direkt nach der Entdeckung der Schaden (Lecken von der Decke) und erste Vermeidung von weitere Schaden auf Möbeln und Boden, habe ich mich bei der Hausverwaltung gemeldet. ... An der Stelle sind zwei Sachen beschädigt geworden. ... Ich hätte gedacht, dass die Hausverwaltung von der ersten Sache sich kümmern muss und nicht ich.
Minderung wegen schadhafter Möblierung in einer möblierten Wohnung?
vom 26.1.2010 50 € Historischer Preis
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Der derzeitige Mieter (4 Personen) hatte kurz nach Mietbeginn vor 4 Monaten mehrere Schäden am Mobiliar gegenüber dem Verwalter reklamiert, die nicht ohne weiteres offensichtlich bei der Abnahme waren: u.a. waren an beiden Doppelbetten die Lattenroste und das Bettgestellt (in der Tat) so schadhaft, daß alle Mieter auf dem Boden (auf den Matrazen) schlafen musste. ... Der Schaden wurde daraufhin auf meine Veranlassung sofort behoben, da der Verwalter bislang nichts unternommen hatte. Der Mieter weist jetzt darauf hin, daß er über den erheblichen Verzug (knapp 4 Monate) seit Meldung des Schadens, erneuter Reklamation und Behebung des Schadens sehr verärgert ist und beabsichtigt, die Miete nachträglich einzukürzen, was er bisher in gutem Glauben an eine rasche Behebung des Schadens unterlassen hatte.
Beteiligung des Mieters an der Gebäudeversicherung
vom 1.2.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sollte ich den geforderten Betrag an die Mieter zurück überweisen, haben dann die Mieter trotzdem Versicherungsschutz für die von ihnen verursachten Gebäudeschäden (Frost-, Wasserschaden usw.) oder haften die Mieter für die Schäden selber? In meinem Fall haben nämlich die Mieter erst vor zwei Wochen durch eigenmächtige und unsachgemäße Änderungen am Gebäudesubstanz einen Schaden verursacht, den die Versicherung übernehmen würde.