Störung des häuslichen Friedens/Überbelegung Wohnraum
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Auch fügte ich eine Vollmacht bei, die klar stellte, dass ich auch zur Kündigung von Mietverhältnissen berechtigt bin. Gleichzeitig beruhigten sich die Verhältnisse, so dass es nicht zu einer Kündigung kam. ... Wie ist die Kündigung bei weiterer Störung des Hausfriedens anzugehen?