Renovierung bei Auszug / Verzugssetzung / Nachbesserungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Da ich bereits Mitte August die meisten Möbel entfernt hatte und in der zweiten Augusthälfte nur zeitweise vor Ort war, habe ich dem Hausverwalter einen von insgesamt vier Wohnungsschlüsseln übergeben, damit dieser mit möglichen Nachmietern die Wohnung besichtigen kann. ... Hierbei musste ich feststellen, dass eine Malerfirma dabei war, die gesamte Wohnung zu streichen. ... Sind die oben aufgeführten Klauseln wirksam; d.h. musste ich die Wohnung fachgerecht streichen?