Während der Möblierung wurde im Januar 2014 in einer anderen Wohnung des Hauses ein schwerwiegender Mangel der Trittschallisolierung festgestellt, eine entsprechende gutachterliche Überprüfung bestätigte diesen Mangel in allen Wohnungen, auch in meiner. ... Menschlich nachvollziehbar, weil der Mangel mutmaßlich auf einen Fehler des Schallgutachters zurückzuführen war und im Hintergrund entsprechende Verhandlungen des Bauträgers mit der Haftpflichtversicherung des Schallgutachters liefen und die Kosten der Sanierung mutmaßlich vom Bauträger nicht gestemmt werden könnten ohne Leistungen der Versicherung. ... Als ich im Laufe des Jahres 2014 erkannte, dass sich der Zeitpunkt der Sanierung immer weiter unabsehbar verzögerte habe ich, um meiner Pflicht der Schadensminimierung nachzukommen, den Bauträger gebeten, ob er, wenn er mir schon nicht den Beginn der Sanierung mitteilen könne, wenigstens sagen könne, bis wann die Sanierung NICHT beginnt und ich somit einen festen Zeitraum für eine begrenzte Vermietung auf Zeit angeben könne.