Nutzungsrecht an einem Privatweg
Grundsück gekauft, bebaut, Zuwegung über eine Privatstraße (nicht im Eigentum) aber mit Wegerecht. Gemäß Notarvertrag für das gekaufte Grundstück gibt es den Passus für die benutzte Privatstraße: "An der Unterhaltung und Verkehrssicherung (der Privatstaße) beteiligen sich die Käufer gemäß Aufteilungsschlüssel Anzahl Wohneinheiten die den Weg nutzten.