Vertrag mit "ärtzlich verordnete Pausen" Klausel
vom 30.5.2012
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
In der Vereinbarung für die Nutzung eines Sportcenters wird erwähnt, daß eine "ärtzlich verordnete Pause" gutgeschreiben wird. Nach Rücksprache mit dem Betreiber wurde mitgeteilt, daß sich der Vertrag um die Dauer der Pausen verlängert und zwar so, daß die Pause am Ende der Vertragslaufzeit angehängt wird, die monatlichen Beiträge jedoch während der Pause trotzdem zu entrichten sind und eben am Ende der Vertragslaufzeit die Einrichtung unentgeltlich für die ausgefallene Zeit genutzt werden kann. Die Frage lautet also: kann der Betreiber dies so durchführen, da es in der Vereinbarung keine klare und eindeutige Erklärung gibt.