Muss ich liefern, obwohl die Zahlung bis zum Zahlungsziel nicht da war?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation wie folgt: Ich bin Onlinehändler und habe mit einem anderen Händler telefonisch vereinbart ihm Ware zu mitzuliefern ( gegen Entgelt). Da es sich um einen Vorverkauf von Ware handelt, die noch nicht ausgegeben/hergestellt wurde, ich aber zur Finanzierung Vorauskasse benötige,( die Lieferung erfolgt auf Grund der Lieferung aus einem anderen EU-Land nicht per Rechnung ) habe ich Ihm eine Vorabrechnung per Email mit Zahlungsziel 18.10.2010 zugesendet. Als Zahlungstermin mit Zahlungstermin war ein fixes Datum vereinbart ( 18.10.2010 ), als die Zahlung am 20.10.2010 immer noch nicht eingegangen war, habe ich den Auftrag des anderen Onlinehändlers ohne vorherige Mahnung storniert und nur Ware für mich bestellt und die anderen Händler die pünktlich bezahlt hatten.