hallo, ich bin seit 3 jahren geschieden und hab mit meinem ex das übereinkommen, dass ich seine unterhaltszahlungen an mich beim finanzamt versteuere und dafür die deshalb zu entrichtenden steuern von ihm ersetzt bekomme. dafür kann er den gezahlten unterhalt als aussergewöhnlich von seiner steuer absetzen. dieses jahr tritt nun wegen änderung des unterhalts im laufenden jahr der fall ein, dass die vorauszahlungen, die ich für die unterhaltsversteuerung ans finanzamt entrichte (und die er mir ja ersetzt) zu viel waren und ich nach lage der dinge eine rückzahlung vom finanzamt erwarte, nachdem meine steuererklärung dort bearbeitet werden wird. allerdings fällt die rückzahlung nur deshalb so hoch aus, weil ich einige dinge vom letzten jahr selbst absetzen kann, wie z.b. kosten für meine brille und meine fahrtkosten zur arbeit. jetzt meine frage: hat mein ex anspruch auf die gesamte summe der rückzahlung vom finanzamt? ... an und für sich dürfte ich selbst nichts von der steuer absetzen, denn ich verdiene in meinem job so wenig, dass ich keine lohnsteuer zahle. nur durch das versteuern des unterhalts zahle ich überhaupt steuern ans finanzamt. gruß brickli