Nun möchten wir die Wohnung verkaufen und wenn möglich gewinnbringend. ... Nun stellt sich die Frage: Da mein Freund dort länger als 3 Jahre wohnhaft ist, fällt für ihn keine Spekulationssteuer an.
Wie verhält es sich nun mit der Spekulationssteuer ? ... In dem Fall würde der Verkauf ja einen zu versteuernden Gewinn erzeugen der real aber nicht erfolgte.
Folgender Sachverhalt liegt vor: Im Jahre 1991 stand ein Flurstück ohne Straßenanbindung von einem direkten Nachbarn meiner Großeltern zum Verkauf. ... Szenario A würde mein Vater natürlich bevorzugen, doch ist die Befürchtung, dass bei einem Verkauf in diesem/im nächsten Jahr die Spekulationssteuer anfallen würde. ... Daher die Fragen: 1.Fällt beim Szenario A die Spekulationssteuer für meinen Vater an?
Was für Steuern kommen auf mich zu bei einem Verkauf? Gibt es eine Spekulationssteuer und wenn ja,was bedeutet das für für mich,was könnte auf mich zu kommen?
Nun stellt sich mir die Frage, ob dieses Geschäft der Spekulationssteuer unterliegt, da ich einen Veräußerungsgewinn gemacht habe und ich das Erbbaurecht / die Wohnung nur 7 Jahre besessen habe.
Meine Frau ist 12/23 gestorben und ich bin seit 3/25 als Alleinerbe vom Gericht anerkannt. ... Sind die 170000 Euro dann steuerfrei oder unterliegen sie dann zum Beispiel des Spekulationssteuer?
Jetzt möchte ich eine der Wohnungen 10 Jahre nach Kaufdatum verkaufen. Fällt hier Spekulationssteuer an, weil mit Übertragungszeitpunkt die Spekulationsfrist neu beginnt, bzw. die Übertragung als Zugewinnausgleich zählt?
Die Frage ist: Was kommt bei einem Verkauf an Kosten/Steuern auf uns zu? Notarkosten für uns beide sowie Grunderwerbssteuer für meinen Bruder, da kein Verkauf in gerader Linie.. Spekulationssteuer dürfte für mich nicht anfallen, da die Haltefrist von 10 Jahren abgelaufen ist.
Ich möchte meine Wohnung verkaufen, die ich vor gut 8,5 Jahren erworben habe. ... Ich lese widersprüchliches dazu, wann genau die Spekulationssteuer für einen Wohnungsverkauf nach Eigennutzung anfällt. Ist es ausreichend, die Wohnung mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf selbst bewohnt zu haben (egal wann), oder muss die Eigennutzung unmittelbar vor dem Verkauf bestehen, sofern vor dem Ablauf der 10-Jahresfrist verkauft werden soll?
Ich habe mir im Jahre 1999 eine Eigentumswohnung gekauft und sie zu diesem Zeitpunkt meinem Vater kostenlos (d.h. ohne Miete) zur Nutzung überlassen. Im Jahre 2003 bin ich selber eingezogen und habe sie Ende letzten Jahres verkauft, d.h. sie war nie vermietet. Ist in diesem Falle ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft entstanden ??
Gehe ich zurecht davon aus, dass der Verkauf steuerfrei ist, da die Verkäuferin mind. ab 31.12.2017, durchgehend in 2018 sowie bis einschl. 14.01.2019 die Wohnung selbst bzw. mit den mietfrei mitwohnenden Kindern selbst genutzt hat? ... Der Verkauf erfolgte nicht aus beruflichen Gründen, wie im BFH Urteil (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010060/), sondern aus privaten/finanziellen Gründen.
Hallo, Nach §23 ESTG kann eine Immobilie steuerfrei verkauft werden, wenn sie zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde ODER im Jahr der Veräusserung und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. ... Begründet dies schon eine "Fremdnutzung" nach §23 ESTG? Soll heissen: Kann das Haus nach z.B. 9 Monaten ohne "Spekulationssteuer" verkauft werden (ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken) oder muss 2-3 Jahre (im Jahr der Veräusserung und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt) gewartet werden, um steuerfrei zu veräussern?
EStG 22,2 oder kann ich mich beruhigt zurücklehnen da hier Paragraph 23,1,3 - EStG zieht und ich aufgrund der ausschließlichen selbst Nutzung trotz der kurzen Zeit keine Steuernachzahlung im Sinne der Spekulationssteuer erwarten muss.
Nun möchte ich das Haus meiner verstorbenen Großmutter kaufen und die beiden Wohnungen (aktuell zusammengefasst zu einer Wohnung) verkaufen. Muss ich Spekulationssteuer bezahlen?!