In diesem Kalenderjahr habe ich in der BRD noch keine Einkünfte erzielt, also sind bis jetzt auch noch keine Steuern in diesem Jahr angefallen, welche zu zahlen wären. ... Ist mit dem oben geschilderten SOFORTIGEN persönlichen Wegzug die Steuerpflicht für mich in der BRD mit sofortiger Wirkung komplett beendet und somit die entstehenden Gewinne in den Emiraten vereinnahmbar ohne in der BRD noch Steuern hierfür zahlen zu müssen? ... Wie ist es, wenn man schon vor seinem Wegzug aus der BRD eine Firma in den Emiraten gründet (wegen der langen Gründungsdauer), diese Firma aber noch nicht geschäftlich einsetzt, dann nach vollständiger Gründung erst wegzieht, dann erst die Firma aktiviert und dann erst mit ihr Gewinne erzielt, sind für diese Gewinne auf Grund der Firmengründung vor persönlichem Wegzug dann in der BRD auch Steuern zu zahlen?