Unsere Ausgangssituation: Mein Ehemann lebt nun seit 2015 in Deutschland lebend, ursprünglich als Student aus Syrien angereist und durch Bürgschaft eines in Deutschland lebenden Verwandten, auch mit ausreichend vorzuweisendem Vermögen, sowie der Erteilung eines Visums zur Vorbereitung auf ein Studium, gab es seit Beginn einen Aufenthaltstitel, welcher später, nach unserer Eheschließung zur Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU) wurde. ... Meine Frage an Sie: Wenn ich die anstehende Trennung nun offiziell vor der Ausländerbehörde bekannt gebe, wie wirkt sich das auf den Antrag meines Mannes aus, hat er danach überhaupt eine Chance auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis? Und da wir ja immer noch zusammenleben und verheiratet sind, was wäre, wenn ich unsere bevorstehende Trennung nicht bekannt geben, sein Antrag erfolgreich abgeschlossen werden würde und wir 2 Monate danach unsere Scheidung beantragen und uns trennen würden?