Für mich bedeutet es, dass mir durch die beiden Instanzen zu rd. 50 % die Anwalts- und Gerichtskosten angelastet werden und dass, obwohl die Forderung an sich berechtigt war, nur die Höhe hätte korrigiert werden müssen. ... Wenn meine Geschwister nicht vor Gericht gelogen hätten, hätte der Fall in der ersten Instanz entschieden werden können. ... meine Geschwister, die vor Gericht einen Prozessbetrug zu meinen Ungunsten begingen, indem sie die Einigung, die sogar schriftlich vorlag, bestritten?