Der Sohn meines Mannes, der nun wider Erwarten seinen Pflichtteil haben will, beansprucht jetzt einen Pflichtteil vom gemeinsamen Konto. ... Eine weitere Frage ist, dass wir im Berliner Testament verfügten, dass wenn einer der Söhne ein Anspruch auf sein Pflichtteil geltend macht, er dann vom restlichen Erbe ausgeschlossen ist. Kann man unter "geltend machen" verstehen, dass diese Regelung auch dann zutrifft, wenn er seine Entscheidung widerrufen sollte oder wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht zur Auszahlung des Pflichtteils kommt?