1. Wertausgleich erforderlich? Frage 1 von 6 zu unserer Erbauseinandersetzung:
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
„Ausgleichspflicht für testamentarisch zugesprochene Immobilien": 4 von 8 zu verteilenden Immobilien wurden per „Teiltestament" (siehe Anlage A) zugeteilt. ... Die anderen Immobilien wollte sie in einem weiteren Teiltestament zu einem späteren Zeitpunkt aufteilen. ... Dies hat sie jedoch nicht schriftlich fixiert, sondern nur mündlich (laut ihrer Aussage auch an meinen Bruder, der dies jedoch verneint) übermittelt.