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526 Ergebnisse für anspruch erbe bgb miterbe

Filter Erbrecht
Schenkung - Rücknahme - Auswirkung auf Pflichtteil
vom 11.9.2008 75 € Historischer Preis
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Der Verzicht gilt unabhängig von der künftigen Entwicklung der Vermögensverhältnisse und unabhängig davon, wer Erbe wird. ... Der Notar hat die Beteiligten insbesondere über folgendes belehrt: a) Durch den Verzicht verliert der Erwerber den Pflichtteil, nicht jedoch das gesetzliche Erbrecht und ein Erbrecht aufgrund Verfügungen von Todes wegen seiner Eltern. b) Der Verzicht bewjrkt also im wesentlichen, daß der Erwerber Erb- und Übergaberegelungen seiner Eltern nicht mit eigenen Ansprüchen durchkreuzen kann. 4. ... Der Erwerber hat diese Zuwendung anderen Miterben gegenüber nicht auszugleichen. … Belehrungen Beim Tod des Veräußerers können dessen Pflichtteilsberechtigte wegen der Überlassung u.
Wem gehört das Haus rechtlich
vom 11.8.2014 66 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich und meine 2 Kinder haben jeweils zu gleichen Teilen einen großen Betrag von meinen Eltern geschenkt bekommen. Das Geld ist aber auf 3 Konten angelegt. Ich möchte dieses Geld für den Bau eines Mehrfamilienhauses verwenden.
Schenkung Auswirkung auf Pflichtteil
vom 11.9.2008 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Verzicht gilt unabhängig von der künftigen Entwicklung der Vermögensverhältnisse und unabhängig davon, wer Erbe wird. ... Der Notar hat die Beteiligten insbesondere über folgendes belehrt: a) Durch den Verzicht verliert der Erwerber den Pflichtteil, nicht jedoch das gesetzliche Erbrecht und ein Erbrecht aufgrund Verfügungen von Todes wegen seiner Eltern. b) Der Verzicht bewjrkt also im wesentlichen, daß der Er werber Erb- und Übergaberegelungen seiner Eltern nicht mit eigenen Ansprüchen durchkreuzen kann. 4. ... Der Erwerber hat diese Zuwendung anderen Miterben gegenüber nicht auszugleichen. … Belehrungen Beim Tod des Veräußerers können dessen Pflichtteilsberechtigte wegen der Überlassung u.
Frage zu den Kosten im Erbscheinverfahren
vom 18.8.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe – wie ich denke – eine einfache Frage zum Kostenrecht im Erbscheinverfahren. Es geht darum, wer die Kosten, die durch Gutachten, Zeugenvernehmungen und Zustellungen im Erbscheinverfahren entstanden sind, trägt. Folgender Sachverhalt: Eine kinderlose Erblasserin hat ein Testament erstellt, indem sie überraschend angeordnet hat, dass ihre Lieblingsnichten „alles zurückgeben müssen“ und dass eine andere Nichte (Antragstellerin im Erbscheinverfahren) Alleinerbin sein soll.