Hier noch wichtige Passagen aus dem Vertrag "Überlassung und Erbauseinandersetzung" vom Notar, der noch nicht final ist: 1) Überlassung: Vater - auch "der Veräußerer" genannt - überlässt hiermit an seinen Sohn - auch "der Erwerber" gennant - zum Alleineigentum mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen seinen in vorstehender Ziffer I. 2) näher bezeichneten Miteigentumsanteil zu 1/2 am Wohnungseigentum X. 2) Erbauseinandersetzung: Vater, Tochter und Sohn - auch "der Veräußerer" genannt - setzen sich hiermit unter der Aufhebung der bestehenden Erbengemeinschaft nach Mutter (vertorben vor 15 Jahren) in der Weise auseinander, dass Sohn zum Alleineigentum mit allen Rechten, Pflichten und Bestandteilen den in vorstehender Ziffer I. 2) näher bezeichneten Mieteigentumsanteil zu 1/2 am Wohungseigentum X übernimmt. 3) Eigentumsverhältnisse: Nach Grundbuchvollzug der vorgenannten Überlassung und Erbauseinandersetzung ist Sohn Alleineigentümer der in Ziffer I. 2) näher bezeichneten Wohnungseigetumseinheit.