WissZeitVG - Für welche Institute anwendbar?
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf die Auslegung von §5 des WissZeitVG und zwar ob das WissZeitVG auch auf universitätsnahe Institute die in ihrer Rechtsform als gGmbH existieren, aber als Hauptgesellschafter einen Verein (e.V.) hat, angewendet werden kann. Das betreffende Institut führt öffentlich geförderte Forschungsprojekte durch d.h. verfolgt einen steuerlich begünstigten Zweck. Diese sind Forschung gemäß §52 (2) Abgabenordnung (AO) sowie zum weitaus geringeren Teil Auftragsforschung gemäß §68.3 AO.