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50 Ergebnisse für klausel zulage

Abfindung für 15 Jahre Vollzeit und/oder 4Jahre Teilzeit
vom 8.8.2010 43 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 15 Jahre vollzeit und dann auf persönlichen Wunsch (Krankheit) 4 Jahre Teilzeit gearbeitet. Im Sozialplan steht, dass die vereinbarte Stundenzahl in die Berechnung der Abfindungsformel eingeht - allerdings nicht wann welche... Ich will noch einmal mit meinem Chef sprechen, aber er ist im Urlaub und die Zeit hinsichtlich der Kündigungsschutzklage wird knapp.
Anspruch auf Nachzahlung?
vom 19.5.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige eine arbeitsrechtliche Auskunft. Folgende Vorabinformationen: Beschäftigt seit 01.03.03 Neuer Arbeitsvertrag rückwirkend zum 01.05.08 Zustätzliche Aufgabengebiete im Arbeitsvertrag rückwirkend zum 01.01.08 Prämienarbeitsvertrag; 90% als laufendes Monatseinkommen; 10% + evtl. Zielerreichungsprämie Auszahlung im Juni des Folgejahres (ist also nächsten Monat fällig) Passus "Firma sagt Ihnen eine automatische Anpassung Ihres Gehalts nach Maßgabe des geltenden XXX-Tarifes für den Standort xxx zu" Mein vorheriger Arbeitsvertrag hatte keinen Passus zu einer automatischen Tarifanpassung, ich wurde auch nicht nach Tarif bezahlt sondern alles war einzelvertraglich geregelt.
Überstunden, Kündigung alles rechtens???
vom 3.1.2010 50 € Historischer Preis
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Arbeitsvertragliche Regelungen: Bruttogehalt: 2600,00 Euro Probezeit: 6 Monate Vertragsverhältnis: unbefristet Tarif: DEHOGA NORDRHEIN Monatliche Stundenleistung: 169 ZULAGEN: Anteiliges Weihnachtsgeld Spätschichtzulage ab 22 Uhr: 25 % Sonntagszulage: 50 % Feiertagszulage: 100 % In Euro entspricht dies wie folgt: Spätschichtzulage 25 % = 3,85 Sonntagszulage 50 % = 7,69 Feiertagszulage 100% = 15,38 Problematik: Wie im Einleitenden näher beschrieben hatten sich aufgrund der erweiterten und so vertraglich nicht vereinbarten Tätigkeiten erhebliche Überstunden angehäuft.
BAG-Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04
vom 22.7.2007 40 € Historischer Preis
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Hierbei ist das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel mit dem Interesse des Vertragspartners an der Ersetzung der Klausel durch das dispositive Recht (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/306.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 306 BGB: Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit">§ 306 Abs. 2 BGB</a>) abzuwägen (vgl.
§ 12 TzbfG
vom 12.8.2007 25 € Historischer Preis
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Bei der Festlegung dieses Prozentsatzes hat der Senat berücksichtigt, dass der Arbeitgeber in jenem Fall nicht nur die Gewährung einer übertariflichen Zulage zum Monatsentgelt widerrufen hatte, sondern auch eine Fahrtkostenerstattung. ... Hierbei ist das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel mit dem Interesse des Vertragspartners an der Ersetzung der Klausel durch das dispositive Recht (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/306.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 306 BGB: Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit">§ 306 Abs. 2 BGB</a>) abzuwägen (vgl.