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427 Ergebnisse für arbeitgeber versetzung

Mitarbeiter kann durch Krankheit die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben.
vom 26.9.2017 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mitarbeiter seit ca. 2006 als Lagerist beschäftigt. Seit 1,5 Jahren ist der Mitarbeiter krank und wird die Tätigkeit für die er ursprünglich eingestellt wurde nicht mehr ausüben können. (Körperliche Belastungen -insbesondere schweres Heben >15 KG nicht mehr möglich.)
Abfindung im Rahmen freiw.Programm
vom 10.9.2006 50 € Historischer Preis
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Es laufen zwar schon freiwillige Programme, sprich: Man ruft Mütter an, welche sich in Elternzeit befinden oder unangenehme MA werden mit einem Aufhebungsvertrag schon vorab hinausbefördert.Nun meine Geschichte:Der Standort,in welchem ich besch. bin, soll bis Ende 2007 ggf. bleiben +dann können sich die MA im Rahmen eines Stellenbesetzungsplanes bewerben und wenn der eine oder andere Glück hat, bekommt dieser eine Stelle am Ort,wenn nicht Versetzung deutschlandweit oder betr.Kndigung.Dies soll ab Okt.