Splittung der Arbeitszeit
vom 24.11.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Hallo Ich bin als Schulhausmeister bei der Stadtverwaltung angestellt.Ich habe eine 48-Stunden-Woche, bin schwerbehindert 50% und habe auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt,dass ich von Mehrarbeit befreit werden will -Sozialgesetzbuch.Zur Betreuung von Abendveranstaltungen soll ich jetzt bis mittags arbeiten, dann ein paar Stunden nach Hause gehen und nachmittags wieder kommen, genaue Zeitangaben wurden nicht gemacht. Das möchte ich aber nicht, da mir zusätzliche Fahrkosten entstehen und ich meine knappe Freizeit am Abend nicht planen kann und ich auch noch ab 5.00 Uhr den Winterdienst machen muss. Muss ich diese Splittung der Arbeitszeit mitmachen?