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207 Ergebnisse für vertrag auflösung

Möglichst schnelle Minijob-Beendigung ohne Einhaltung Kündigungsfrist
vom 13.11.2019 für 78 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Allerdings habe ich auch erst jetzt nach Recherchen erfahren, dass der Lohn gemäß des neuesten Verdi-Tarif-Vertrags sittenwidrig ist. ... Mir ist jedoch völlig bewusst - dass eine fristlose Kündigung und ein gleichzeitiges „Angebot zur Güte" im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses z.B. zum 31.
Kündigung seitens AG während Elternzeit
vom 12.11.2019 für 60 €
Auch ich würde unter diesen Umständen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits zum 30.11.2019 bevorzugen. ... Würde mein Chef nur dieses Arbeitsverhältnis kündigen wollen, welche Kündigungsfrist wäre korrekt. 2 Monate weil die Betriebszugehörigkeit insgesamt mehr als 5 Jahre beträgt oder 1 Monat weil es quasi ein "neuer Vertrag" ist?
Kündigungschutzklage
vom 17.10.2012 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich hatte vor einer Woche einen Arbeitnehmer gekündigt, er war damit einverstanden und unterschrieb dies mit der Klausel "Kündigung erhalten" Hat er ein Recht auf Kündigungschutzklage ???? Allerdings waren die Arbeitsverträge jeweils befristet und alle Beiden mit Probezeit von 6 Monaten (2 unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, Produktionsmitarbeiter danach Bürokaufmann)
ALG_I-Berechnung durch Freistellung in Teilzeit-Phase verschoben
vom 19.9.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Oktober 2015 (Auflösungs-Vertrag vom 2. ... und mein Freizeit-Block (3 Jahre) aufgrund einer ''''Schnupper''''-Teilzeit nur zeitlich eingeschränkt war (Vertrag zur ''''Schnupper''''-Teilzeit von 1 Jahr liegt vor, dieser wurde zweimalig verlängert und lief dann Februar 2015 aus...) ?
Bindungsvertrag nach berufsbegleitendem Studium
vom 23.7.2014 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich würde mich gerne hinsichtlich der Thematik der Bindungsvereinbarung nach einem arbeitgeberfinanzierten berufsbegleitenden Erststudium erkundigen. Die unterzeichnete Bindungsvereinbarung vor Studienbeginn verweist auf eine Bindungszeit i.H.v. drei Jahren, die Fortbildungskosten und eine anteilige Rückzahlung i.H.v. 1/36 pro Monat der arbeitgeberseitigen früheren Trennung zu Grunde gelegt sind meines Erachtens angemessen. Allerdings bezieht sich die Vereinbarung weder auf entsprechende Rechtsgrundlagen und beinhaltet somit keine Nennung von Rechtsquellen.