Teilzeittätigkeit – Anrechnung der Fortbildungszeit als Arbeitszeit
vom 20.12.2010
50 €
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beantwortet von
Bei der Teilzeittätigkeit wurden die Fortbildungszeiten bisher auch zu 100% als Arbeitszeit angerechnet. ... Der Arbeitsvertrag sieht keine Bezug zu derartigen Rahmenbedingungen vor. Ein Tarifvertrag besteht nicht, auch im Arbeitsvertrag ist die Frage der Fortbildung nicht ausdrücklich geregelt.