Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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26122 Oldenburg
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Kündigung ist rechtlich gesehen eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigung wird daher mit Zugang beim Empfänger wirksam, ohne dass weitere Schritte wie eine Annahme erforderlich sind. Geht die Kündigung verspätet zu, wird sie dadurch grundsätzlich nicht unwirksam, sondern beendet das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nach Ihrer Schilderung wurde Ihre erste Kündigung dem Arbeitgeber zugestellt. Daher ist davon auszugehen, dass diese Kündigung das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet. Ist die Kündigung noch während der Probezeit zugegangen, würde das Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Zugang enden (§ 622 Absatz 3 BGB). Ist die Kündigung erst nach Ende der Probezeit zugestellt worden, würde ab Zugang der Kündigung eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gemäß § 622 Absatz 1 BGB laufen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Wurde vertraglich eine vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist vereinbart, wäre diese Frist für die Berechnung des nächstmöglichen Kündigungstermins ausschlaggebend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Nachfrage vom Fragesteller
12.03.2018 | 15:29
...vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen. Eine Nachfrage hätte ich da noch. Das 1.Kündigungsschreiben ging verspätet am Donnerstag, den 01.03. ein, wäre dann somit zum Donnerstag, den 15.03 oder zum Freitag den 16.03. gekündigt? (auf dem Kündigungsschreiben zum 09.03.)
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
12.03.2018 | 16:51
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bei einem Zugang der Kündigung am 01.03. endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 15.03., wenn die zweiwöchige Kündigungsfrist noch anwendbar ist.
Mit freundlichen Grüßen