Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten sich - wegen Ihrer selbst und Ihres Sohnes wegen - dringend um Hilfe vor Ort kümmern.
Möglicherweise haben Sie sich strafbar gemacht, durch die Bestellungen, die Sie in der Frage andeutenc- aber: Das ist nebensächlich! Wichtig ist, dass Sie und Ihr Sohn auf die Füße kommen. Dass Sie lernen mit Ihrer Angst umzugehen, evtl. eine Ausbildung machen, für Ihren Sohn sorgen können.#
Ich habe den Eindruck, dass Sie dringend professionelle Hilfe brauchen, um Ihre Lebenssituation zu meistern. Auch in Ihrem Wohnort gibt es bei Sozial-/Gesundheitsamt einen sozialpsychiatrischen Dienst. Vielleicht macht es Sinn, dass Sie für sich eine Betreuung beantragen. Dann kümmert sich jemand professionell um Ihre Angelegenheiten. Wenn Sie 'Vormundschaftsgericht' und den Wohnort, den Sie hier angegeben haben bei Google.de eingeben, dann kommen so nach vier, fünf Links unter 'Kreis M....' Adressen, wo man Ihnen weiterhelfen kann. Ihre rechtlichen Probleme (möglicherweise Betrug, Gerichtsvollzieher, Vermieter etc.) sind am Ende nicht so gross, wenn sich jemand kompetent darum kümmert.
Natürlich können Sie in Ihren Angelegenheiten auch Beratungshilfe beantragen - da haben Sie ein, zwei, drei Gespräche bei einer/einem Anwältin/Anwalt; ein, zwei Briefe - ist Ihnen damit geholfen? Bei Pro Familia, Kirchengemeinden etc. wird man mehr für Sie tun können. Ich könnte Ihnen auch ein paar Anlaufstellen zumailen - ich mag Sie hier nicht nennen, um Ihren Wohnort nicht zu offenbaren. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Anliegen in einer Nachfrage zu präzisieren. Ich werde Ihnen morgen vormittag gerne antworten.
Sehen Sie, nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Sie - und vielmehr noch Ihr Sohn - stehen am Anfang Ihres Lebens. Alles lässt sich auf die Reihe bringen. Fassen Sie Mut und Vertrauen - und tun Sie was: Für Sich und Ihren Sohn! Rufen Sie die Telefonseelsorge an: Die Telefonseelsorge ist deutschlandweit täglich 24 Stunden erreichbar unter 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222, kostenfrei und anonym. Ansonsten empfehle ich Ihnen:
http://www.alleinerziehend.info/
http://www.elterntreff-online.de/thread.php?threadid=1677&sid=01ed03556fa3102e55267a371d0ed80d
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Teilfamilien/s_787.html
Ich möchte Sie noch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Nachfrage hinweisen. Gerne können Sie mich auch beauftragen; dabei würde ich die Kosten der Anfrage einberechnen, aber: Soviel auch mit Telemedien möglich ist, und so gerne ich Ihnen beistehen würde: Eine Kollegin oder ein Kollege vor Ort kennt die dortigen Möglichkeiten viel besser als ich und wird viel geeigneter sein.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute und Gottes Segen
Mit freundlichen Grüßen
N. Unruh
www.anwaltrecht.de
info@anwaltrecht.de
T. 030-36753713
F. 030-36753721
M. 01783717285
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Sehr geehrte Fragestellerin,
noch einige ergänzende Ausführungen:
Sie schreiben, dass Sie "schulden gemacht und andern habe ich schulden auf falschen namen gemacht habe bei versandhäusern bestellt". Das klingt nach Betrug, möglicherweise Urkundenfälschung und evtl. weiteren Delikten. Soll ich Ihnen jetzt den Strafrahmen hier posten? Was hilft Ihnen das? Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Sind Sie vorbestraft? Wie hoch ist der Schaden? Haben Sie die Tat begangen um Luxus zu finanzieren oder um den Lebensunterhalt zu bestreiten? Sind Sie geständig oder haben Sie die Tat sogar selbst angezeigt? Das alles und weiteres spielt eine Rolle. Auch die Tatsache, dass Sie ein Kind zu versorgen haben. Nach vorsichtiger Einschätzung würde ich, wenn Sie nicht noch Schlimmeres zu offenbaren haben, davon ausgehen, dass man eine Haftstrafe ohne Bewährung wird vermeiden können - aber, wie gesagt: Die näheren Umstände liegen ja im Dunkeln. Daher die freundliche Bitte, sich etwas präziser zu äussern.
Was die Rückzahlung der Schulden angeht kann eine Schuldnerberatungsstelle Ihnen helfen. Allerdings sind die Wartezeiten zum Teil lange. Auch andere soziale Beratungsstellen oder auch Rechtsanwälte können Ihnen helfen durch Abschliessen von Vergleichen oder durch Verbraucherinsolvenzverfahren Ihre Rückzahlungsverpflichtungen zu begrenzen bzw. in absehbarer Zukunft (6 Jahre) Restschuldbefreiung zu erreichen. Bitte beachten Sie aber, dass Anwälte verpflichtet sind für diese Tätigkeit Gebühren zu nehmen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute und Gottes Segen
Mit freundlichen Grüßen
N. Unruh
www.anwaltrecht.de
info@anwaltrecht.de
T. 030-36753713
F. 030-36753721
M. 01783717285